Allgemeine Geschäftsbedingungen von FOTOBOX UND MEHR
- Vertragspartner ist Martin Weiss, wohnhaft in: Birnenweg 24, 4061 Pasching.
- Ein normgerechter Stromanschluss muss gegeben sein, andernfalls haftet der Veranstalter für etwaige Schäden am Equipment. Bei Stromausfall und Spannungsschwankungen und der damit verbundene Unterbrechung bzw. Beendigung des Engagements ist in jedem Fall der Veranstalter verantwortlich. Das vereinbarte Honorar ist in jedem Falle in voller Höhe auszubezahlen. Eine durchgehende Stromversorgung muss gewährleistet sein, um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisen.
- FOTOBOX UND MEHR ist Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG und somit umsatzsteuerbefreit.
- Sämtliche Angebote verstehen sich als Pauschale. Es kommen keine Kosten hinzu. Ausgenommen davon ist die Erschwerniszulage (Punkt 5).
- FOTOBOX UND MEHR verrechnet für den Transport der mirror selfie box in eines anderen Stockwerks eine Erschwerniszulage. Diese beträgt pro Stockwerk 50.-. Ist ein Lift vorhanden, und passt die mirror selfie box in selbigen, verringert sich die Zulage auf 20.-. Stellt der Veranstalter beim Auf- UND Abbau zwei Helfer zu Verfügung, entfällt die Erschwerniszulage.
- Der Veranstalter gewährleistet die Sicherheit von Lieferanten, Betreuern und Equipment. Sollte die Sicherheit des Equipments oder die Gesundheit von Lieferanten in Gefahr sein (z. B. Belästigung, etc.) sind diese berechtigt, das Engagement sofort abzubrechen, sollte der Veranstalter nicht umgehend entsprechende Maßnahmen ergreifen. Bei unzureichend gesicherten Plätzen für die Fotoboxen trägt der Veranstalter die Kosten daraus resultierender Schäden, Folgekosten und Gewinnentgang.
- Der Mieter trägt Sorge für die ordnungsgemäße Benützung der Fotobox. Der Mietgegenstand ist ausschließlich zu Zwecken des Fotografierens zu verwenden. Bei unsachgemäßer Nutzung der Fotobox übernimmt der Mieter die volle Haftung.
- Für etwaige Schäden an einer Fotobox / mirror selfiebox, die von Kindern sowie Jugendlichen von unter 18 Jahren verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten vollumfänglich. Ebenso haftet der Mieter im Falle eines Diebstales in jener Zeit, in welcher die Fotobox gemietet wurde. Der Mieter verpflichtet sich, technische Störungen des Mietgegenstandes oder sonstige schädigende Ereignisse den Mietgegenstand betreffend (zB Beschädigung, Diebstahl) unverzüglich dem Vermieter zu melden.
- Es ist ausdrücklich untersagt, ohne uns oder unsere Mitarbeiter die Rückseiten der Fotoboxen zu öffnen.
- Der Mietgegenstand darf ausschließlich an dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort betrieben werden.
- Fixierte Engagements bedürfen der Schriftform. Auch Vereinbarungen, die per E-Mail getroffen werden, sind rechtsgültig.
- Die Abrechnung kann sowohl per Rechnung im Nachhinein als auch in bar direkt nach der Veranstaltung beglichen werden.
- Stornobedingungen bei Absage durch den Veranstalter:
Absage über 50 Tage: 30%
Absage 15 bis 49 Tage vorher: 50%
Absage 2 bis 14 Tage vorher: 60%
Absage 1 Tag vorher: 90 %
Bei einer Absage am Tag des Auftrittes: 100% - Stornogebühren werden unabhängig von einer eventuell anderen Buchung einer Fotobox berechnet. Wird ein Engagement abgesagt, fällt (soweit nichts anderes ausgemacht wurde) also in jedem Falle eine Stornogebühr an.
- Besitzerwechsel, Verpachtung, Auflösung oder neue Geschäftsführung befreien den Veranstalter oder den Bevollmächtigten nicht von den durch die AGB festgelegten Verpflichtungen.
- Sämtliche Gagen und Abmachungen zwischen Coverage und Veranstalter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
- Jeder Vereinbarung (auch jene, die per Mail, per Facebook u. Ä. getroffen wurden), die mit Coverage geschlossen wurde, liegen die AGB von FOTOBOX UND MEHR zugrunde.
- Der Mieter stimmt zu, dass alle Fotos, die mit der Fotobox geschossen wurden, zu Zwecken der Vermarktung vom Vermieter verwendet werden dürfen. Die Fotos dürfen sowohl gedruckt als auch digital verwendet werden.
- Nacktbilder oder Bilder mit Gewaltverherrlichung, Jugendgefährdung oder Diskriminierung jeglicher Art sind strengstens verboten.
- Der Vermieter überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Mieter. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermieter. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Mieter grundsätzlich nicht gestattet ist.
- Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht zulässig.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind möglich, bedürfen aber der Schriftform!